Nutzungsordnung SV-Vereinsheim
 

Nutzungsordnung SV- Vereinsheim_

 

Allgemeines

Mit dem im  Jahr 2008  aus Mitgliedsbeiträgen und Sponsorengeldern errichteten SV Vereinsheim , wurde für die Mitglieder, Mannschaften aber auch Zuschauer eine Vorrausetzung für eine zeitgemäße Bewirtschaftung geschaffen. Ferner besteht die Möglichkeit für die Mannschaften das SV-Vereinsheim für Weiterbildungen, Elternabende und Mannschaftsfeiern zu nutzen.
Die Nutzung für private Feiern ist nicht möglich.

Es sollte daher im Interesse jedes einzelnen Benutzers eine Selbstverständlichkeit sein, einen solch schönen Raum bei jeder Nutzung pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen.

 

Nutzungshinweise

1. Die Verantwortlichkeit der Bewirtung und Verwaltung des SV-Vereinsheimes liegt
    beim Verkaufsleiter Helmut Wedemeyer

2.  Mannschaftssitzungen, Mannschaftsfeier, Elternabende sind beim Verkaufsleiter
     anzumelden. Dazu liegt ein Terminbuch im Vereinsheim aus. Für die Eintragung
     in das Terminbuch sind die Veranstalter/Nutzer selbst verantwortlich.

3. Die Schlüsselausgabe erfolgt nur über den Verkaufsleiter. Der Schlüssel ist am
    nächsten Tag bis spätestens 11.00 Uhr wieder abzugeben.

4. Nach der Nutzung ist der Raum in den ursprünglichen Zustand zurück zusetzen.
    ( Tische, Stühle, Geschirr, Fußbodenreinigung)

5. Nach Feiern erfolgt die Endreinigung durch die Veranstalter/Nutzer bis
    spätestens 10.30 Uhr am nächsten Morgen. Sollte eine Eigenreinigung nicht
    möglich oder gewollt sein, ist dies mit dem Verkaufsleiter abzusprechen. Er wird
    dann eine Nutzungs-/Reinigungspauschale von 40,00 € erheben und für die
    Endreinigung sorgen. In diesem Fall ist der Raum aufgeräumt und besenrein zu
    verlassen.

6. Getränke (Bier, alkoholfreie Getränke) sind ausschließlich in Absprache mit dem
    Verkaufsleiter über den Lieferanten des SV zu beziehen.

7. Bei Feiern ist die Musik ab 00.00 Uhr auf Zimmerlautstärke
    einzustellen. Dieses gilt auch für Feiern im Außenbereich.

8. Im SV-Vereinsheim besteht Rauchverbot.

 

    gez.
    Wolfgang Dreyer
    1. Vorsitzender